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ERSTATTUNG VON SCHÄDEN NACH DEN ERGEBNISSEN DER INSPEKTION

ERSTATTUNG VON SCHÄDEN NACH DEN ERGEBNISSEN DER INSPEKTIONIn früheren Ausgaben des Journal of the Chief Engineer haben wir über die Gründe und Konsequenzen gesprochen, wenn es Kontrollstellen nicht gestattet wird, Inspektionen in Unternehmen durchzuführen. Wir haben auch mehrere Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Einstellung des Betriebs von Geräten oder Räumlichkeiten infolge von Inspektionen durch Aufsichtsbehörden geprüft. In dieser Ausgabe analysieren wir Gerichtsentscheidungen in Fällen, in denen Kontrollbehörden nach einer Inspektion versuchen, Verluste von Unternehmen einzutreiben, die durch Verstöße gegen Umweltgesetze verursacht wurden.

In dieser Fallkategorie geht es um die Entschädigung verschiedener Arten von Umweltschäden, die durch die Tätigkeit des Unternehmens verursacht werden. Solche Schäden können durch Verschmutzung des Bodens, Emissionen in die Atmosphäre, Einleitung von Abwasser oder Nutzung von Wasser ohne entsprechende Genehmigung verursacht werden. Es hängt alles von der Art der Tätigkeit des Unternehmens ab.

Kläger sind in solchen Fällen in der Regel entweder die staatliche Umweltinspektion oder der Staatsanwalt im Interesse des Staates, vertreten durch die staatliche Umweltinspektion. Die Schadensersatzbeträge, die die Regulierungsbehörden von Unternehmen einfordern, reichen von mehreren Tausend Griwna bis hin zu Hunderttausenden und Millionen.

Ein Merkmal dieser Fallkategorie ist auch die Verteilung der Beweislast zwischen dem Kläger und dem Beklagten – dem Unternehmen. Die Staatsinspektion oder der Staatsanwalt müssen Folgendes nachweisen:

  • Vorliegen eines Schadens;

  • Illegalität (Illegalität) des Verhaltens des Unternehmens;

  • der ursächliche Zusammenhang dieses Verhaltens mit dem verursachten Schaden.

Im Gegenzug muss das Unternehmen nachweisen, dass sein Handeln (das Handeln seiner Mitarbeiter) keinen Schaden verursacht. Handelt es sich jedoch um den Ersatz von Schäden, die durch eine erhöhte Gefahrenquelle verursacht wurden, kommt es nicht auf das Vorliegen oder Fehlen eines Verschuldens des Unternehmens an.

Wichtig!

Wirtschaftsgerichte prüfen Fälle dieser Kategorie. Sie beurteilen in der Regel nicht die Rechtmäßigkeit der durchgeführten Inspektion. Hierfür sind Verwaltungsgerichte zuständig. Wenn das Unternehmen mit dem Verfahren oder den Ergebnissen der Inspektion nicht einverstanden ist, besteht daher keine Notwendigkeit, Zeit zu verschwenden und beim Verwaltungsgericht gegen die Maßnahmen des Inspektors bei der Durchführung der Inspektion oder die auf seiner Grundlage erlassene Anordnung Berufung einzulegen Ergebnisse.

 

Ist Altmetall Abfall?

Fall 1.

Im Zuge der Tätigkeit vieler Unternehmen fällt Altmetall an. Einige Teile der Ausrüstung fallen aus, andere nutzen sich ab und müssen ersetzt werden usw. Es ist jedoch sehr schlimm, wenn das Unternehmen vor dem Besuch der Staatsinspektion keine Zeit hat, solchen Altmetall abzutransportieren und zu entsorgen.

Prüfung

Die Staatsinspektion führte eine planmäßige Inspektion eines der Unternehmen der Stadt Mariupol hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung im Bereich Luft-, Wasser- und Landressourcenschutz im Hinblick auf den Umgang mit Abfällen und gefährlichen Chemikalien durch.

Überprüfen Sie die Ergebnisse

  1. Der Inspektor erstellte einen Inspektionsbericht, den das Unternehmen mit Kommentaren unterzeichnete. In dem Gesetz stellte er fest, dass bei der Untersuchung des Unternehmensgebiets unter anderem festgestellt wurde, dass Grundstücke übersät waren mit: Altmetall – eine Fläche von 45 Quadratmetern, ein Abfallvolumen von 157,5 Kubikmeter.

  2. Die staatliche Aufsichtsbehörde ordnete dem Unternehmen die Beseitigung von Verstößen an.

  3. Die Staatsinspektion erstellte ein Protokoll über eine Ordnungswidrigkeit, wonach der verantwortlichen Person des Unternehmens Bodenverschmutzung vorgeworfen wurde (Artikel 52 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Ukraine). Am Tag der Erstellung des Protokolls überprüfte die Staatsinspektion es sofort und erließ einen Beschluss, der die verantwortliche Person des Unternehmens für schuldig erklärte und ihr eine Geldstrafe von 850 UAH auferlegte.

  4. Einen Monat später schickte die staatliche Umweltinspektion eine Klage an das Unternehmen, in der es anbot, den dem Staat durch die Verschmutzung der Landressourcen entstandenen Schaden in Höhe von 252.000 UAH freiwillig zu ersetzen. Das Unternehmen erkannte den Anspruch nicht an und verwies auf das Fehlen einer Rechtsgrundlage für eine solche Entschädigung.

  5. Nach 1,5 Jahren reichte die staatliche Aufsichtsbehörde eine Klage gegen das Unternehmen auf Ersatz des verursachten Schadens ein.

Gerichtsentscheidung

Gerichte in drei Instanzen lehnten die Inspektion zur Befriedigung des Anspruchs ab. In ihren Entscheidungen führten die Gerichte mehrere Ablehnungsgründe an:

  1. Bei der Inspektion wurde die Höhe des Schadens ermittelt, der dem Unternehmen genau durch die Bodenverschmutzung entstanden ist. Stattdessen gilt Land als vermüllt, wenn sich auf dem offenen Gelände fremde Gegenstände und Materialien befinden, Müll ohne entsprechende Genehmigung, der zu einer Verschmutzung der natürlichen Umwelt geführt hat oder führen kann. Die Inspektion ergab nicht, dass die in den Gesetzen aufgeführten Handlungen des Unternehmens zu einer Verschmutzung der natürlichen Umwelt führten oder führen könnten. Bei der Inspektion wurde nicht festgestellt, dass das Altmetall Anzeichen von Schadstoffen aufweist (Korrosionsspuren auf dem Metall, Verunreinigung des Altmetalls mit Schmiermitteln usw.), die zur Ursache der Umweltverschmutzung wurden oder werden könnten .

  2. Altmetall gehört gemäß den Bestimmungen des Gesetzes der Ukraine „Über Altmetall“ nicht zu Haushalts-, Industrie- und anderen Abfällen.

  3. Die Untersuchung spiegelte weder in den Untersuchungsunterlagen noch in der Schadensberechnung wider, nach welchem Verfahren sie den festgestellten Metallschrott als Abfall der 4. Gefahrenklasse (gefährlich) einstufte.

  4. Die Inspektionsmaterialien enthalten keine Informationen und Belege darüber, wie die Inspektoren das Ausmaß der Landverstopfung vor Ort ermittelt haben, nämlich wie sie die Fläche des Grundstücks, die Dicke der Schrottschicht usw. bestimmt haben Abfallmenge (Metallschrott), die die Verstopfung verursacht hat. Hinweise der Aufsichtsbehörde, dass die Fläche des kontaminierten Geländes mit einem zehn Meter langen Maßband gemessen wurde, sind nicht dokumentiert.

 Beschluss der VGSU vom 20.06.2017 im Fall Nr. 905/1353/16.

Fazit im Fall

In diesem Fall bezog das Unternehmen von Beginn der Inspektion an eindeutig Stellung zu den festgestellten Altmetallen und machte das Gericht auf die von der Staatsinspektion begangenen Verstöße aufmerksam. Alle diese Argumente in der Summe sicherten den Sieg vor Gericht. Es ist jedoch besser, nicht zu experimentieren, und wenn das Unternehmen von der geplanten Inspektion durch die staatliche Inspektion weiß, ist es notwendig, Altmetall und andere Abfälle, insbesondere von offenen Grundstücken, gründlich aufzubereiten und zu entfernen.


Wasserentnahme ohne Genehmigung zur besonderen Wassernutzung

Fall 2.

Ende 2015 verabschiedete die Werchowna Rada der Ukraine das Gesetz der Ukraine „Über Änderungen bestimmter Gesetzgebungsakte der Ukraine hinsichtlich der Deregulierung im agroindustriellen Komplex“. Neben der Landwirtschaft änderte das Gesetz auch die Regeln der Wassernutzung für andere Unternehmen. Bis zum 01.01.2016 musste ein Unternehmen, das Grundwasser für wirtschaftliche Zwecke nutzte, eine Genehmigung für eine besondere Wassernutzung einholen. Sehr oft erhielten Unternehmen solche Genehmigungen entweder nicht oder hatten keine Zeit, sie rechtzeitig zu erneuern. Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des genannten Gesetzes durften Unternehmen Grundwasser (außer Mineralwasser) für alle Zwecke, mit Ausnahme der Herstellung von verpacktem Trinkwasser, in einem Volumen von nicht mehr als 300 m nutzen3 pro Tag aus einer Wasseraufnahme. Doch was erwartet diejenigen, die bis 2016 ohne Genehmigung Wasser genutzt haben? Betrachten wir den folgenden Fall als Beispiel.

Prüfung

Ende 2015 führte die staatliche Ökoinspektion eine planmäßige Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der Umweltgesetzgebung durch den Kommunalen Betrieb (KP) durch.

Überprüfen Sie die Ergebnisse

  1. Die Staatsinspektion hat ein Gesetz ausgearbeitet, in dem festgehalten wird, dass die KP drei Jahre lang Wasser aus dem Grundwasserleiter entnommen hat, ohne dass eine Sondergenehmigung für die Nutzung des Untergrunds vorliegt, was einen Verstoß gegen die Artikel 16, 19 und 21 darstellt Gesetzbuch der Ukraine über den Untergrund (in der zum Zeitpunkt des Rückzugs geänderten Fassung).

  2. Der Inspektor erließ eine Anordnung, mit der die KP verpflichtet wurde, innerhalb von drei Monaten eine Sondergenehmigung für die Nutzung des Untergrunds (Grundwasser) einzuholen.

  3. Die Staatsinspektion erließ einen Beschluss zur Verhängung einer Verwaltungsstrafe, der den Leiter der KP für die willkürliche Nutzung des Untergrunds verantwortlich machte und ihm eine Geldstrafe in Höhe von 510 UAH auferlegte. (Artikel 47 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Ukraine).

  4. Die Inspektion übermittelte dem KP eine Schadensersatzforderung in Höhe von 417.000 UAH für Schäden, die dem Staat durch die willkürliche Nutzung des Untergrunds (Grundwasser) entstanden sind. KP weigerte sich, die Verluste freiwillig zu kompensieren.

  5. Sechs Monate später legte die Staatsinspektion beim Gericht Berufung gegen KP auf Schadensersatz ein.

Gerichtsentscheidungen

Gerichte in drei Instanzen gaben der Klage der Staatsinspektion statt und forderten von KP Schadensersatz in Höhe von 417.000 UAH.

Argumente der KP

Motivation des Gerichts

Die Haupttätigkeit von KP ist die Sammlung und Versorgung der Bevölkerung mit Wasser. KP verwies darauf, dass sie aus vier Brunnen Wasser mit einem Volumen von maximal 300 m entnahm3 pro Tag von jedem. Artikel 23 des Baugrundgesetzes (in der bis 2016 geänderten Fassung) gab Grundbesitzern und Landnutzern innerhalb der ihnen ohne Sondergenehmigung gewährten Grundstücke das Recht, Grundwasser für ihre eigenen wirtschaftlichen und häuslichen Bedürfnisse dezentral und zentral zu entnehmen (mit Ausnahme von die Produktion von verpacktem Trinkwasser) Wirtschafts- und Trinkwasserversorgung, sofern die Produktivität der Grundwasserentnahmen 300 m nicht überschreitet3 pro Tag Daher war die Wasserentnahme legal.

KP entnahm Wasser für seine eigenen wirtschaftlichen und industriellen Aktivitäten und nicht zur Deckung seines eigenen wirtschaftlichen und häuslichen Bedarfs (siehe den Unterschied im Detail in der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Ukraine vom 01.04.2015 in der Sache Nr. 922/2610/14 ( Nr. 3-32gs15)). Das Volumen des Zauns für alle Brunnen zusammen überschritt 300 m3 pro Tag Daher entnahm KP Wasser ohne besondere Genehmigung zur Wassernutzung.

Das Gesetz „Über Änderungen bestimmter Gesetzgebungsakte der Ukraine hinsichtlich der Deregulierung im agroindustriellen Komplex“ änderte Art. 21 und Kunst. 23 des Gesetzbuchs der Ukraine über den Untergrund und gewährte Grundbesitzern und Landnutzern das Recht, Grundwasser (außer Mineralwasser) innerhalb der ihnen gewährten Grundstücke zu fördern für alle Bedürfnisse, mit Ausnahme der Gewinnung von verpacktem Trinkwasser ohne Sondergenehmigung und der Bergbauentwässerung, sofern das Volumen der Grundwasserentnahme aus jeder Wasserentnahmestelle 300 m nicht überschreitet3 pro Tag. Das Gesetz trat am 01.01.2016 in Kraft, jedoch gemäß den Bestimmungen des Abs. 1 S. Gemäß Artikel 2 der Schluss- und Übergangsbestimmungen dieses Gesetzes benötigen Grundeigentümer und Landnutzer, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes mit dem Verfahren zur Erlangung von Sondergenehmigungen und Bergbaukonzessionen begonnen haben, keine solchen Genehmigungen mehr und sind auch nicht verantwortlich für die Gewinnung von Grundwasser vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes (mit Ausnahme von Mineralwasser) ohne solche Sondergenehmigungen und ohne Wegerecht für den Bergbau, falls eine solche Gewinnung durchgeführt wurde in den in vorgesehenen Bänden 1 Kunst. 23 des Gesetzbuchs der Ukraine über den Untergrund hat im Jahr 2009 einen Vertrag über die Vorbereitung hydrogeologischer Materialien für die Registrierung einer Sondergenehmigung für die explorative und industrielle Gewinnung von Grundwasser und das Projekt von Sanitärschutzzonen des Brunnens abgeschlossen Gemäß den Übergangsbestimmungen des Gesetzes ist es von der Verantwortung für die Entnahme von Wasser ohne Sondergenehmigung befreit.

Grundlage für die Befreiung von der Haftung auf der Grundlage der oben genannten Normen ist die Anwesenheit des Unternehmens mit dem Nachweis, dass es ab dem 1. Januar 2016 mit dem Verfahren zur Erlangung einer Genehmigung für die besondere Wassernutzung begonnen hat. Ein solcher Nachweis kann ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung sein, der bei einer autorisierten Stelle eingereicht wird. Die von der KP vorgelegten Beweise bestätigen nicht, dass sie das Verfahren zur Erlangung einer Genehmigung am 1. Januar 2016 eingeleitet hat. Daher entbinden die Normen des Gesetzes „Über Änderungen bestimmter Gesetzgebungsakte der Ukraine hinsichtlich der Deregulierung im agroindustriellen Komplex“ KP erst ab dem 1. Januar 2016 von der Verantwortung für die Wasserentnahme.

Die Gerichte gelangten zu einer Schlussfolgerung auf der Grundlage der Beweise der Staatsinspektion für das Vorhandensein aller Elemente der Straftat in den Handlungen der KP, insbesondere:

  • das rechtswidrige Verhalten der KP besteht in der willkürlichen Wasser- und Bodennutzung (ohne Erteilung einer Sondergenehmigung), die durch einen Inspektionsakt, eine Verordnung, ein Protokoll über eine Ordnungswidrigkeit, einen Beschluss über die Verhängung einer Verwaltungsstrafe bestätigt wird;

  • es gibt den Schaden selbst, der gemäß der Methodik rechtmäßig berechnet wird;

  • sowie der Kausalzusammenhang, der darin zum Ausdruck kommt, dass der angegebene Schaden gerade durch die rechtswidrige Tätigkeit des KP verursacht wird.

Beschluss der VGSU vom 8. November 2017 im Fall Nr. 908/2130/16.

Fazit im Fall

Trotz der Tatsache, dass Sonderwassernutzungen in Volumina von bis zu 300 m gestattet sind3 pro Tag bereits am 01.01.2016 storniert wurde, kann die Landesinspektion bei der Inspektion im Jahr 2018 prüfen, wie das Unternehmen vor 2016 die Wasserentnahme durchgeführt hat. Daher ist es für Ingenieure besser, selbst darauf zu achten und zu analysieren, ob alle Genehmigungen für Sonderwassernutzungen am 01.01.2016 gültig waren und ob sie nicht Schadensersatz für eigenmächtig entnommenes Wasser zahlen müssen.


Kompetente Beratung

Bei der Analyse der gerichtlichen Praxis im Zusammenhang mit Fällen der Wiedergutmachung von Umweltschäden lassen sich mehrere Tipps formulieren:

  1. Liegt dem Unternehmen ein Inspektionsbescheid der Landesinspektion vor, sind elementare vorbereitende Maßnahmen zu treffen. Räumen Sie alle Abfälle auf und entsorgen Sie sie, insbesondere solche, die im Freien liegen. Liegen Emissionsquellen vor, für die das Unternehmen keine Genehmigungen hat, ist es erforderlich, deren Betrieb einzustellen und nach Möglichkeit aus dem Unternehmen zu entfernen. Überprüfen Sie die Relevanz von Dokumenten für spezielle Wasseranwendungen.

  2. Wenn es einen Grund gibt, den Prüfer an der Prüfung zu hindern, sollten Sie diese Gelegenheit unbedingt nutzen.

  3. Halten Sie alle Aktionen des Prüfers während der Inspektion mittels einer Videoaufzeichnung fest. Sehr oft ermitteln Inspektoren „nach Augenmaß“ die Größe eines kontaminierten Grundstücks oder vermessen es mit einem nicht autorisierten Maßband. All dies kann ein Grund sein, Schadensberechnungen, die auf solchen Messungen basieren, als unzulässig anzuerkennen.

  4. Notieren Sie alle Anforderungen des Prüfers an die Bereitstellung von Dokumenten und die Liste der Dokumente, die Sie dem Prüfer zur Verfügung stellen. Stellen Sie keine unnötigen Dokumente zur Verfügung, die später als Grundlage für die Berechnung des verursachten Schadens dienen könnten.

  5. Geben Sie im Inspektionsbericht unbedingt Ihre Einwände gegen die festgestellten Verstöße an und vermerken Sie die Verstöße, die der Inspektor zugegeben hat.

  6. Beginnen Sie unmittelbar nach Erhalt des Inspektionsberichts und der Verordnung damit, die Ergebnisse der Inspektion vor Gericht anzufechten. Die Annullierung der Untersuchungsergebnisse ist ein Grund für die Verweigerung der Schadensersatzforderung.

    Der Artikel wurde in der Zeitschrift „Journal of the Chief Engineer“ Nr. 1 für Januar 2018 veröffentlicht. Informationen zum Magazin finden Sie auf der Website:
    https://techmedia.com.ua/product/golovnogo-inzenera

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